Testamentarische Verfügung und Vermächtnis


Große gemeinnützige Organisationen mit hohem Verwaltungsaufwand und anonymer Struktur bieten oft nicht die Gewähr, dass das Erbe nach den Intentionen der Erblasser zielgerichtet eingesetzt wird. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Stiftergemeinschaft im Harz bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig im Harzkreis eingesetzt wird.

Über den eigenen Tod denkt niemand gerne nach. Doch wer die Zukunft nach seinem Willen gestalten möchte, sollte bereits zu Lebzeiten bestimmen, was mit seinem Erbe geschehen soll. Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirksam sein, wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Diese Fragen stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staatshaushalt fallen würde.

Die Gremien der Stiftergemeinschaft im Harz sowie Fachleute in den Entscheidungsgremien garantieren, dass innovative Projekte und engagierte Menschen in unserer Region gefördert werden. Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement sichern, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugute kommen können.

Auch können die Erblasser selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Ein Vermächtnis zugunsten des Kapitalaufbaus der Stiftergemeinschaft ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

Sprechen Sie mit uns darüber. Frank Harbrecht und Detlef Kürten (unsere beiden Vorstandsmitglieder) beantworten gern Ihre Fragen in einem vertraulichen Gespräch.