Die Gremien der Stiftergemeinschaft

In der Stiftergemeinschaft im Harz gibt es zwei Gremien die sich gegenseitig beraten, überwachen und unterstützen. Das sind: 

  • Der Vorstand, 
    der verantwortlich ist für alle Bereiche der Stiftungsarbeit und durch das Kuratorium gewählt wird,
  • das Kuratorium,
    das die Einhaltung der Stiftungszwecke überwacht und als „Aufsichtsrat“ der Stiftung fungiert sowie

Der Vorstand
Der Vorstand führt die Stiftung. Er ist verantwortlich für alle Bereiche der Stiftungsarbeit. Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Kuratoriums ausgeführt werden und dass das Stiftungsvermögen ordnungsgemäß bewirtschaftet wird. Die Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt überprüft die Arbeit des Vorstandes regelmäßig. Der Vorstand wird durch das Kuratorium gewählt.
Dem Vorstand der Stiftergemeinschaft im Harz  gehören derzeitig folgende Personen an:

Frank Harbrecht, Ang. , geprüfter Stiftungsmanager
Detlef Kürten, Ang. , geprüfter Stiftungsberater

Das Kuratorium
Das Kuratorium ist der „Aufsichtsrat“ der Stiftung. Es überwacht die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung. Das Kuratorium hat auch eine kontrollierende Funktion. Es kann jederzeit vom Vorstand Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen. Das Kuratorium wurde zur Stiftungsgründung von den Erststiftern bestimmt. Auf Empfehlung des Vorstandes oder des Kuratoriums können weitere Mitglieder gewählt werden
Mitglieder des Kuratoriums sind:

  • Martin Skiebe, Landrat des Harzkreises
  • Werner Reinhardt, Aspenstedt
  • Wilfried Schlüter, Immenrode
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