Errichten Sie Ihre eigene Stiftung
Sie können unter dem Dach derStiftergemeinschaft im Harz auch Ihre eigene Stiftung gründen – mit den Zwecken, die Sie festlegen, mit einem Namen, den Sie aussuchen, mit einer Satzung, deren Inhalte Sie bestimmen und mit Gremien, die Sie besetzen können.
Die Stiftergemeinschaft im Harz übernimmt gegen eine geringe Gebühr die Verwaltung der Stiftung und sorgt für die ertragbringende Anlage des Stiftungsvermögens. Sie hilft Ihnen bei der Errichtung der Stiftung, reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt ein und garantiert Ihnen, dass die Erträge aus der Stiftung satzungsgemäß verwendet werden. Die Stiftergemeinschaft im Harz arbeitet hierbei mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.
Sprechen Sie mit uns darüber!
Punkt „Stifter werden“ –> „Testament“